Am besten gefiel
mir die Stelle: 'Von schriftlichen Stellungnahmen bitten wir abzusehen...'.
Interessant, da sitzt also irgendein Student vor 'nem Rechner
und sucht nach Gedichten dieses Autors - und dann wird Kohle gesammelt.
Naja, wenn das mal die richtige Art und Weise ist.....aber um
weiterem Ärger, und ich habe mich geärgert, könnt
ihr mir glauben, aus dem Weg zu gehen, hab' ich die Rechnung dann
bezahlt - auch wenn diese eigentlich ja nicht korrekt ist: Die
Mehrwertsteuer dürfte darauf nicht erscheinen, ist aber komplizierter,
das zu erklären.
Also, wenn ihr mal ein Gedicht von jemand via ICQ oder E-Mail
geschickt bekommt, vorsicht bei posten auf der Homepage, sonst
flattert vielleicht auch bei euch ein Briefchen ins Haus....
Ach ja, die Adresse eines Domainbesitzers herauszufinden ist sehr
einfach, man muss nur wissen, wo man suchen muss ;-)
Noch was zum Urheberrecht, dass mir freundlicherweise mitgeschickt
wurde, zur Info für alle Unwissenden ;-)
Die Werke eines Autors/Komponisten usw. können erst 70
Jahre nach dem Tod des Urhebers frei von jedermann genutzt werden.
Bis dahin hat der Urheber (oder Erbe/Rechteverwerter) einen Rechtsanspruch
erstens auf Unterlassung, dass seine Werke ohne sein Einverständnis
ganz oder teilweise verwertet werden, und zweitens auf Bezahlung
für die unerlaubte (ganz oder teilweise) Ntzung seines Werkes.
Im Internet werden Rechte fortlaufend verletzt, meistens aus Leichtsinn
oder Unwissenheit. Aber wie heißt es im Sprichwort? Unwissenheit
schützt vor Strafe nicht.
......na dann danke für das Gespräch.............
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